Arbeitsrecht Versetzung kann unwirksam sein

Berlin · () Arbeitgeber haben gegenüber ihren Angestellten ein Direktionsrecht. Damit sind auch Versetzungen möglich, etwa an andere Standorte eines Unternehmens.

Allerdings gibt es dabei Grenzen, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund und verweist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Dabei ging es um einen Lagerarbeiter, der von einem Tag auf den anderen an einem anderen Arbeitsplatz 170 Kilometer weiter eingesetzt werden sollte. Der Arbeitnehmer weigerte sich und erhielt daraufhin erst zwei Abmahnungen, dann die Kündigung. Das war unzulässig, entschied das Gericht: Die Versetzung sei eine unbillige Weisung gewesen.

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