Arbeitsrecht Urlaubsgeld meist freiwilliger Bonus

Berlin · Knapp jeder zweite Beschäftigte in Deutschland erhält Urlaubsgeld, wie eine Online-Befragung des WSI-Tarifarchivs der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt.

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers hätten Arbeitnehmer grundsätzlich nicht, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ein Anspruch könne sich aber in drei Fällen ergeben: „Das gilt erstens, wenn ein Anspruch auf Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder, zweitens, die Sonderzahlung im Tarifvertrag vorgesehen ist“, erklärt der Fachanwalt. Der dritte Fall sei die sogenannte betriebliche Übung, also wenn vom Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge Urlaubsgeld gezahlt worden sei.

(dpa)
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