Arbeitsrecht Urlaub muss nicht geopfert werden
Düsseldorf · () Bei Arbeitsausfall infolge der Corona-Pandemie müssen Arbeitnehmer keinen Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr opfern. Bei Resturlaub ist das dagegen schon möglich. Das erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und beruft sich auf eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit.
10.04.2020
, 20:00 Uhr
Die Regelung gilt demnach bis zum 31. Dezember 2020. Der Erholungsurlaub könne wie geplant genommen werden.