Studienabbrecher können Lehrzeit deutlich verkürzen

Bonn · Wechseln Studienabbrecher in eine Ausbildung, können sie die Ausbildungsdauer verkürzen. Darauf weist das Bundesinstitut für Berufsbildung hin. Eine Mindestausbildungsdauer darf dabei jedoch nicht unterschritten werden. Bei einer Ausbildungszeit von dreieinhalb Jahren ist höchstens eine Verkürzung auf 24 Monate möglich, bei einer dreijährigen Ausbildung sind es 18 Monate. Die Abschlussprüfung müssen aber auch Studienabbrecher auf jeden Fall vollständig ablegen. Hier können sie sich nichts anrechnen lassen.

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