Steuern auf gestrickte Socken

Berlin · Selbermachen ist in. Immer mehr Menschen basteln, nähen und werkeln zu Hause schöne Dinge. Oft so überzeugend, dass auch andere daran Gefallen finden und die Produkte kaufen möchten. Doch wann wird aus einem Hobby eine selbstständige Tätigkeit?

Mit einer Babymütze als Geschenk für eine Freundin fing vor ein paar Jahren alles an. Maren entdeckte die Begeisterung fürs Nähen. "Anfangs waren es nur Geschenke oder auch Kleidung für meine Tochter", erzählt sie. Dann kamen die gezielten Aufträge. Erst fragten Freunde, dann Freunde von Freunden, schließlich bestellten wildfremde Menschen Mützen. Und plötzlich ging es um das Thema Geld. "Ich hatte keine Ahnung, ob das nun noch eine private Sache ist oder ob ich schon mitten in der Selbstständigkeit stecke."

Schwere Abgrenzung

"Die Sachlage ist oft sehr kompliziert", sagt Karsten Schmidt vom Deutschen Steuerberaterverband. Regelmäßig kommen Hobby-Unternehmer zu ihm, um sich beraten zu lassen. Pauschale Antworten gibt es selten: "Die Gesetze sind in dieser Frage nicht eindeutig." Grundsätzlich gilt die Regel, dass für eine Selbstständigkeit die Absicht ausschlaggebend ist, Gewinn zu erzielen. Wer zum Beispiel aus Spaß an der Freude ab und zu Socken strickt und diese auf dem Weihnachtsmarkt verkauft, erfüllt diese Regel nicht. "So etwas bewertet das Finanzamt meistens als Liebhaberei", erklärt Schmidt. Er empfiehlt trotzdem, zur Sicherheit ein kleines Kassenbuch für die Ein- und Ausgaben zu führen. Denn es müsse nur der Verdacht aufkommen, dass eine Person mit ihrem Hobby mehr verdient. Dann stehe sie gegenüber dem Finanzamt in der Nachweispflicht.

Bis zu 410 Euro Gewinn pro Jahr in Form einer Nebentätigkeit seien akzeptabel, sagt Schmidt. Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler ergänzt: "Geht die Summe darüber, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grundlage für eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit vor." Um welche der beiden Formen es sich handelt, entscheidet der Blick auf die Tätigkeit. Gewerblich sind handwerkliche oder handwerksnahe Tätigkeiten mit Waren für den Alltag, wie etwa Bekleidung, Lebensmittel, Möbel oder Bastelarbeiten. In die Rubrik selbstständig fallen Tätigkeiten, die eine künstlerische Grundlage haben, wie Naturfotografien, gemalte Bilder oder Designobjekte .

Die Anmeldung ist persönlich oder schriftlich beim zuständigen Gewerbeamt möglich, erklärt Rechtsanwalt Dirk Adamaszek aus Berlin . Mit seinem Kanzleipartner Franz Wegener betreut er Kreative und Online-Händler beim Start in die Selbstständigkeit. "Diese Anmeldung wird vom Gewerbeamt dann in der Regel automatisch an das Finanzamt, die Handelskammer und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Die Pflicht sich darum zu kümmern, liegt aber beim Gewerbetreibenden."

Für das Finanzamt müssen Angaben zum geschätzten Umsatz und Gewinn im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" gemacht werden. "Wir empfehlen Gewerbegründern aus dem Hobbybereich häufig, hier die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen", sagt Grüning. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes System, bei dem man bei einem Umsatz bis 17 500 Euro pro Jahr keine Umsatzsteuer einnehmen muss.

Jahresabschluss machen

Liegt die offizielle Steuernummer vor, kann mit dem Verkauf begonnen werden: "Wichtig ist es, konsequent über alle Ein- und Ausgaben Buch zu führen und Belege ordentlich zu sammeln", sagt Schmidt. Denn zum Jahresabschluss muss mit der Einkommensteuerklärung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden: "Dafür werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt, was unterm Strich übrig bleibt, ist dann der zu versteuernde Gewinn."

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