Selbstständige müssen digitale Kontoauszüge aufbewahren

Berlin · Immer mehr Kunden nutzen Online-Banking. Kontoauszüge werden häufig nicht mehr ausgedruckt, sondern auf dem Computer gespeichert. Selbstständige und Gewerbetreibende sollten hier aufpassen, rät Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler . Da Kontoauszüge nicht allein dem Kontoinhaber, sondern auch dem Finanzamt als Quelle der Information über seine Umsätze dienen, müssen bestimmte Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten beachtet werden.

"Die Aufbewahrungspflicht wird nicht erfüllt, wenn elektronische Kontoauszüge ausgedruckt und als Papierbeleg aufbewahrt werden, der elektronische Beleg aber gleichzeitig gelöscht wird", erklärt Grüning. Es ist notwendig, das digitale Dokument in elektronischer Form auf einem Datenträger zu sichern. Zudem müssen über einen Zeitraum von zehn Jahren die elektronischen Kontoauszüge jederzeit verfügbar sein. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllen kann, sollte weiterhin die Papierbelege seiner Bank anfordern oder eine Vereinbarung treffen, damit innerhalb des Aufbewahrungszeitraumes jederzeit auf die Kontoauszüge zugegriffen werden kann, rät der Bund der Steuerzahler .

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