Steuerrecht Sachzuwendungen können sich für Arbeitnehmer auszahlen

Berlin · Zusatzleistungen des Arbeitgebers sind anders als eine Lohnerhöhung in der Regel steuerfrei. Das gilt allerdings nicht bei Gehaltsumwandlungen.

() Arbeitnehmer, die eine Lohnerhöhung aushandeln, sollten auch an die Möglichkeit von Zusatzleistungen denken. Statt einer klassischen Gehaltserhöhung kann sich ein Sachbezug lohnen, denn dieser kann steuerfrei bleiben. Das ist nach einer neuen Verwaltungsanweisung allerdings an Voraussetzungen gebunden. „Wer keinen Ärger mit dem Finanzamt riskieren will, schaut sich die neuen Bedingungen am besten vorher an“, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Zum Hintergrund: Lohnextras vom Arbeitgeber müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, damit sie steuerfrei bleiben dürfen. Strittig ist allerdings, wann das Kriterium „zusätzlich“ tatsächlich erfüllt ist.

Der Bundesfinanzhof entschied kürzlich zugunsten der Arbeitnehmer und erkannte eine Gehaltsumwandlung an. Im konkreten Fall hatten die Mitarbeiter und der Arbeitgeber vereinbart, den Arbeitslohn herabzusetzen. Stattdessen erhielten die Arbeitnehmer einen Zuschuss für Fahrten zur Arbeit und für die Internetnutzung (Az.: VI R 32/18). Das Bundesfinanzministerium hat das Urteil aber für nicht anwendbar erklärt. Möchte der Arbeitgeber eine steuerfreie Zusatzleistung erhalten, muss die– vereinbart werden. „Verzichten Arbeitnehmer hingegen auf Geld und bekommen stattdessen ein Jobticket, ein Jobrad oder einen Gutschein vom Arbeitgeber, ist der Steuervorteil weg“, erklärt Klocke.

Arbeitnehmer, die einen neuen Arbeitsvertrag aushandeln, sollten gleich an mögliche steuerfreie Zusatzleistungen denken. „So läuft man gar nicht erst Gefahr, dass eine Gehaltsumwandlung entsteht“, ergänzt Klocke. In vielen Fällen kann es sich dann lohnen, ein etwas niedrigeres Gehalt in Kauf zu nehmen und etwa ein steuerfreies Jobticket oder einen Zuschuss zum Fahrticket dafür auszuhandeln.

(dpa)
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