Arbeitsrecht Personalrat muss bei Kündigung beteiligt sein

Berlin · () Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen will, muss er vorher den Betriebsrat anhören. Falls es im Unternehmen einen Personalrat gibt, muss dieser in die Entscheidung ebenfalls eingebunden werden.

Diese Beteiligung reicht unterschiedlich weit und ist von den Landespersonalvertretungsgesetzen abhängig. Darauf macht der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds aufmerksam. Übergehe der Chef die gesetzlichen Vorgaben zur Personalratsanhörung, könne eine Kündigung aus formalen Gründen unwirksam sein.

(dpa)
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