Nebenjob Nicht jeder muss Nebenjob angeben
Nürnberg · () Neben dem Hauptjob noch etwas dazu verdienen: Dafür brauchen Beschäftigte nicht immer die Zustimmung ihres Chefs. Manchmal ist sie jedoch zwingend nötig. Bei Beamten ist der Fall klar: Sie müssen sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen.
28.09.2018
, 20:40 Uhr
Beschäftigte im öffentlichen Dienst dagegen müssen diese zunächst nur dem Arbeitgeber melden. In der Privatwirtschaft ist zunächst der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag maßgeblich.