Nebenjob Nicht jeder muss Nebenjob angeben

Nürnberg · () Neben dem Hauptjob noch etwas dazu verdienen: Dafür brauchen Beschäftigte nicht immer die Zustimmung ihres Chefs. Manchmal ist sie jedoch zwingend nötig. Bei Beamten ist der Fall klar: Sie müssen sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst dagegen müssen diese zunächst nur dem Arbeitgeber melden. In der Privatwirtschaft ist zunächst der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag maßgeblich.

(dpa)
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