Gesetzesänderung Neue Regeln für Berufszulassung
Berlin · () Für Makler und Immobilienverwalter gibt es neue Regeln für die Berufszulassung. Darauf macht der Regionalverband Berlin-Brandenburg des Immobilienverbandes (IVD) aufmerksam. Demnach müssen hauptberufliche Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften und Mietshäusern sowie Makler nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung eine Erlaubnis beantragen.
03.08.2018
, 20:25 Uhr
Neu ist für beide Berufe zudem die Pflicht zu Weiterbildungen in einem Umfang von 20 Stunden binnen drei Jahren.