Gesetzesänderung Neue Regeln für Berufszulassung

Berlin · () Für Makler und Immobilienverwalter gibt es neue Regeln für die Berufszulassung. Darauf macht der Regionalverband Berlin-Brandenburg des Immobilienverbandes (IVD) aufmerksam. Demnach müssen hauptberufliche Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften und Mietshäusern sowie Makler nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung eine Erlaubnis beantragen.

Neu ist für beide Berufe zudem die Pflicht zu Weiterbildungen in einem Umfang von 20 Stunden binnen drei Jahren.

(dpa)
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