Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern Entschädigung nach Überwachung
Frankfurt/Main/Rostock · () Arbeitnehmer müssen eine Videoüberwachung seitens des Arbeitgebers nicht hinnehmen. Unter Umständen steht Beschäftigten sogar eine Entschädigung zu, wenn der Arbeitgeber Videokameras zur Überwachung installiert.
15.11.2019
, 20:03 Uhr
Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 214/18). Eine anlasslose Überwachung von Mitarbeitern ist nach Paragraf 26 des Bundesdatenschutzgesetzes verboten.