Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern Entschädigung nach Überwachung

Frankfurt/Main/Rostock · () Arbeitnehmer müssen eine Videoüberwachung seitens des Arbeitgebers nicht hinnehmen. Unter Umständen steht Beschäftigten sogar eine Entschädigung zu, wenn der Arbeitgeber Videokameras zur Überwachung installiert.

Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 214/18). Eine anlasslose Überwachung von Mitarbeitern ist nach Paragraf 26 des Bundesdatenschutzgesetzes verboten.

(dpa)
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