Arbeitssuchend melden Frühzeitig beim Arbeitsamt melden

Suhl · () Wenn ein befristeter Vertrag endet oder ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, müssen Betroffene rechtzeitig die Agentur für Arbeit kontaktieren. Denn sie sind verpflichtet, sich dort spätestens drei Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses arbeitssuchend zu melden.

Das ist telefonisch, online oder persönlich möglich, informiert die Agentur für Arbeit Suhl.

Wer erst später vom Vertragsende erfährt, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis arbeitssuchend melden. Sonst drohen in beiden Fällen Sperrzeiten - im schlimmsten Fall erhalten Betroffene dann also erst später Arbeitslosengeld. Denn laut Gesetz darf die Arbeitsagentur verpasste oder verspätete Meldungen sanktionieren.

(dpa)
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