Steuertipp Antrag auf Steuerermäßigung ist immer möglich

Berlin · () Wer Ausgaben hat, die bei der Steuer berücksichtigt werden können, muss nicht bis zur Abgabe der Steuererklärung warten, um diese geltend zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu stellen.

Damit die Ausgaben noch 2019 als Freibetrag berücksichtigt werden, muss der Antrag bald gestellt werden. Geht er bis Ende Oktober ein, gilt die Ermäßigung für November und Dezember, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Dadurch können die Nettobeträge der beiden Monatsgehälter und eines etwaigen Weihnachtsgeldes deutlich höher ausfallen.

(dpa)
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