Arbeitsrechtsurteil Langer Umweg bei Heimfahrt schließt Wegeunfall aus

Frankfurt/Osnabrück · () Bei einem Arbeitsunfall stehen Arbeitnehmer in der Regel unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt allerdings nur, wenn sie zum Unfallzeitpunkt auf direktem Weg zur Arbeit oder nach Hause waren.

Wer auf Strecken unterwegs ist, die einen offensichtlichen Umweg darstellen, muss damit rechnen, dass kein versicherter Wegeunfall vorliegt. Das zeigt ein Urteil des Sozialgerichts Osnabrück (Az.: S 19 U 251/17). In dem Fall ging es um einen Auszubildenden, der mit seinem Motorrad einen Unfall erlitt. Er gab an, anstatt der direkten Strecke von der Arbeitsstätte nach Hause einen großen Bogen gefahren zu sein, weil es einen Stau gegeben habe. Die Unfallversicherung sah keinen Grund für die Anerkennung als Arbeitsunfall. Dem stimmte das Sozialgericht zu. 

(dpa)
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