Beruf Krankmeldung nicht an Form gebunden

Frankfurt/Main · () Wenn Arbeitnehmer sich krankmelden, sind sie per Gesetz nicht an eine bestimmte Form gebunden. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Im Grunde müssen kranke Mitarbeiter den Chef nicht einmal persönlich informieren. Das könne auch ein Kollege übernehmen. Allerdings tragen Arbeitnehmer das sogenannte  Übermittlungsrisiko. Sie müssen also sicherstellen, dass der Chef tatsächlich über die Krankheit weiß.

Im Einzelfall könne der Arbeitgeber jedoch auch eigene Vorschriften zu diesem Thema erlassen.

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