Sozialgericht Karlsruhe Krankengeld wird auch während des Urlaubs gezahlt
Karlsruhe · Wer krank ist, kann Krankengeld erhalten. Dies gilt auch für jemanden, der während der Krankschreibung in den Urlaub fährt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durchgängig bescheinigt wird.
03.05.2019
, 20:05 Uhr
Der behandelnde Arzt dürfe außerdem keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub haben, wie Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht der Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Bezug auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe (Az.: S 4 KR 2398/17) mitteilt.
In dem verhandelten Fall bezog ein Mann Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Diese wollte die Zahlungen während eines Auslandsurlaubs verweigern. Der Mann klagte und gewann den Prozess.