Sozialgericht Karlsruhe Krankengeld wird auch während des Urlaubs gezahlt

Karlsruhe · Wer krank ist, kann Krankengeld erhalten. Dies gilt auch für jemanden, der während der Krankschreibung in den Urlaub fährt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durchgängig bescheinigt wird.

Der behandelnde Arzt dürfe außerdem keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub haben, wie Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht der Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Bezug auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe (Az.: S 4 KR 2398/17) mitteilt.

In dem verhandelten Fall bezog ein Mann Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Diese wollte die Zahlungen während eines Auslandsurlaubs verweigern. Der Mann klagte und gewann den Prozess.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort