Arbeitsrecht Kranke Angestellte genießen Schutz

Gütersloh · () Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiter anrufen, wenn dieser krank zu Hause ist. Ob er ans Telefon geht, könne der Arbeitnehmer aber selbst entscheiden, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.

„Der Arbeitgeber kann fragen, bis wann der Mitarbeiter voraussichtlich wieder kommt. Fragen zur Erkrankung gehen ihn aber nichts an“, erklärt Schipp. Genauso wenig dürfe der Arbeitgeber Druck machen. Etwa, indem er darauf hinweist, wie oft der Angestellte schon krank war oder ihm sagt, wann er spätestens wieder im Büro zu sein habe.

(dpa)
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