Beruf Kleinunternehmer sind befreit von der Umsatzsteuer

Berlin · () Kleinunternehmer sind von der gesetzlichen Verpflichtung befreit, Umsatzsteuer abzuführen. Sie müssen auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung bei der Finanzverwaltung abgeben. Allerdings können Unternehmer nur unter bestimmten Bedingungen die Vorteile der Kleinunternehmerregel nutzen, erklärt die Bundsteuer­beraterkammer.

Ob sich diese für das einzelne Unternehmen lohnt, muss im Einzelfall abgewogen werden. Grundsätzlich ist der Status des Kleinunternehmers an keine besondere Rechtsform gebunden. Er darf lediglich bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten.

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