Beruf Klare Regeln bei Arbeit auf Abruf

Düsseldorf · () In den meisten Arbeitsverträgen ist festgelegt, wie viele Stunden jemand arbeiten muss. Das trifft aber nicht auf die sogenannte Arbeit auf Abruf zu. Denn in diesem Fall richtet sich die wöchentliche Stundenzahl danach, wie viel zu tun ist.

Arbeitnehmer haben bei solchen Verträgen aber Mindestrechte, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Stehe im Vertrag keine Stundenzahl, müsse der Arbeitgeber pro Woche mindestens zehn Stunden bezahlen – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie tatsächlich geleistet hat. Ausnahmen regelt ein Tarifvertrag.

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