Kinder müssen in Bewerbungen nicht erwähnt werden

Heidelberg · (dpa) Wer kleine Kinder hat, ist oft unsicher, ob er das in den Bewerbungsunterlagen angeben soll. Dahinter steht die Sorge, dass man gegen Bewerber ohne Kinder dann keine Chance hat. Rein rechtlich ist die Situation klar: Eltern müssen im Lebenslauf nicht angeben, dass sie Kinder haben, erklärt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Auch im Vorstellungsgespräch sind Jobsuchende ungefragt nicht dazu verpflichtet, sich zu äußern.

Auch Karriereberaterin Maja Skubella aus Hamburg rät davon ab, Kinder bereits in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. "Es besteht das Risiko, dass man dann von Personalern aussortiert wird", sagt sie. Fragt der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch danach, rät sie allerdings, die Wahrheit zu sagen. Wichtig sei dann, das nicht verdruckst zu tun, sagt Skubella. Bewerber sollten vielmehr darlegen können, wie die Kinderbetreuung geregelt ist und selbstbewusst zu ihrer Situation stehen.

Und was passiert, wenn die Kinder im Vorstellungsgespräch gar kein Thema sind? Soll man dann von sich aus etwas sagen? "Nein", sagt Skubella. Ob ein Bewerber Kinder hat oder nicht, habe mit dem Job nichts zu tun. Man würde auch andere Sachen aus seinem Privatleben nicht ohne weiteres erzählen.

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