Arbeitsrecht Kein genereller Anspruch auf Heimarbeit

Berlin · Arbeitet ein Kollege von zu Hause aus, möchten andere Mitarbeiter das oft auch. Ein Anspruch lässt sich daraus aber nicht ableiten. „Aktuell gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Heimarbeitsplatz“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Allenfalls in Sonderfällen könne sich zum Beispiel für Menschen mit Behinderung aus dem Sozialgesetzbuch ein solcher Anspruch ergeben oder wenn eine Mehrheit von zu Hause arbeiten darf.

(dpa)
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