Arbeitsrecht Kein Anrecht auf halbe Urlaubstage

Nürnberg · ( In manchen Situationen passt Arbeitnehmern ein halber Urlaubstag besser in die Planung als ein ganzer. Aber haben sie Anspruch darauf? „Das ist sehr strittig“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ihm zufolge gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema. In Fällen, die schon mehrere Jahrzehnte alt sind, habe das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Stückelung oder Aufteilung von Urlaubstagen in Stunden nicht rechtens sei. Halbe Urlaubstage widersprächen dem Erholungszweck. In der Praxis sei es dennoch gängig, dass halbe Urlaubstage gewährt werden.

(dpa)
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