Resturlaub-Urteile Kann ich jetzt Urlaub von 1995 nehmen?

Saarbrücken/Frankfurt · Ihr Chef weiß Urlaub bestmöglich zu verhindern? Ab sofort dürfte das vorbei sein. Denn Resturlaub, auf den der Arbeitgeber nicht hinweist, verjährt nicht mehr. Das müssen Sie dazu wissen.

Weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht explizit auf den Resturlaub hin, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

Weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht explizit auf den Resturlaub hin, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Was ändert sich konkret - und wie war die Regelung vorher?

Wie muss der Arbeitgeber dieser Hinweispflicht nachkommen?

Was ändert sich in Bezug auf frühere Arbeitgeber?

Was gilt für die aktuelle Urlaubsplanung?

Welche Fragen sind jetzt noch offen?

(dpa)
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