Justitias fleißige Helfer

Berlin · Für die Organisation bei Gericht sind Justizfachangestellte zuständig. Sie führen Protokoll, überwachen Fristen und gehen mit Gesetzestexten um. Wer das machen will, braucht mindestens eine gute mittlere Reife.

Wenn Dennis Schuck bei der Arbeit eine freie Minute hat, schmökert er in den Akten. Zuweilen sind die Urteile Dutzende Seiten lang, die er an seinem Arbeitsplatz, dem Berliner Kammergericht, auf den Tisch bekommt. "Für den Laien sind viele Sachverhalte ganz eindeutig, für den Juristen aber nicht. Das fasziniert mich", sagt der 26-Jährige. Schuck ist Justizfachangestellter. Paragrafen, Gesetze und Beschlüsse bestimmen seinen Arbeitsalltag. Er führt bei Verhandlungen Protokoll, telefoniert mit Bürgern, berechnet Gerichtskosten, verschickt Beschlüsse und kontrolliert die Einhaltung von Fristen.

"Ohne Justizfachangestellte würde die Arbeit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht funktionieren", erklärt Nicole Helmer. Sie ist Ausbildungsleiterin am Amtsgericht in Frankfurt am Main. Die Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Organisation im Gericht reibungslos klappt. Wer sich für den Beruf interessiert, sollte mindestens über eine gute mittlere Reife verfügen, erläutert Werner Zock. Er ist Leiter des Fachbereichs der Justizfachangestellten am Oberstufenzentrum Recht in Berlin. Viele Auszubildende hätten auch Abitur. Bewerber brauchen gute Deutsch- und Mathekenntnisse. Außerdem sei Kontaktfreudigkeit gefragt.

Die Fachkräfte sind in einem Verfahren die ersten Ansprechpartner für die Bürger. Und sie müssen sich häufig mit Staatsanwälten und Richtern absprechen. Neben solchen sozialen Kompetenzen kommt es bei Justizfachangestellten vor allem auf Gewissenhaftigkeit an. Um ihre Arbeit richtig zu machen, müssen sie mit Gesetzestexten umgehen können und die Vorschriften zur Berechnung von Gerichtskosten oder Fristen genau kennen.

An der Berufsschule lernen sie die Grundlagen dafür. Sie werden in das Zivil- und Strafrecht sowie in das Wirtschaftsrecht eingeführt. Außerdem erfahren sie, wie sie Schriftstücke wie Vorladungen verfassen. Nach dem Abschluss gibt es viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden. Wer mit Abitur in die Ausbildung gegangen ist, kann ein Studium zum Rechtspfleger anschließen. Sie dürfen gerichtliche Entscheidungen etwa im Nachlassrecht treffen. Viele lassen sich auch zum Gerichtsvollzieher weiterbilden.

Dennis Schuck kann sich auch vorstellen, später eine Laufbahn zum Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher einzuschlagen. "Momentan bin ich aber sehr zufrieden mit meinem Job", sagt er. Ab und an brauche er ein dickes Fell, wenn er etwa mit schlecht gelaunten Menschen zu tun habe. Doch bei Verhandlungen das Protokoll zu führen und mitzuerleben, wie Zeugen und Beklagte reagieren, sei einfach spannend.

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Auf einen BlickJustizfachangestellte erledigen organisatorische und verwaltende Büroarbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie verwalten Akten, berechnen Fristen, erledigen den Schriftverkehr und beglaubigen Schriftstücke. In Service-Einheiten beraten sie zudem Bürger. Die Ausbildung im öffentlichen Dienst dauert drei Jahre. Währenddessen bekommen Auszubildende nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit je nach Lehrjahr zwischen 807 und 910 Euro brutto monatlich. Später richtet sich das Gehalt häufig nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst. Justizfachangestellte können anfangs je nach Vergütungsgruppe zwischen 2375 und 2600 Euro im Monat brutto verdienen.Weitere Infos im Internet unter www.bsboffice.de , www.verdi.de und www.verwaltungs-gewerkschaft.de hei

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