Freistellung Pflegezeiten lassen sich kombinieren

Bonn · Wer als Berufstätiger einen Angehörigen pflegt, kann ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen. Es gebe mehrere Freistellungsmöglichkeiten, die sich kombinieren ließen, so die Deutsche Rheuma-Liga in ihrer Zeitschrift „Mobil“. Allerdings seien dabei einige Regeln zu beachten.

So müssen etwa die jeweiligen Betreuungszeiten nahtlos ineinander übergehen. Auch gelten teils verschiedene Fristen für die Ankündigung der Pflegezeiten dem Arbeitgeber gegenüber. Länger als zwei Jahre dürfe die Freistellung insgesamt nicht dauern.

(dpa)
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