Finanztipp Finanzamt an Umzugskosten für Job beteiligen

Berlin · () Wer für seinen Beruf umziehen muss, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Abgesetzt werden können Ausgaben für den Möbeltransport und für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen oder für doppelte Mietzahlungen, wie der Bund der Steuerzahler erklärt.

Für sonstige Umzugskosten kann zudem eine Pauschale angesetzt werden. Diese beträgt seit dem 1. April 2019 811 Euro für Ledige, 1622 Euro für Ehepaare und jeweils 357 Euro für weitere Haushaltsmitglieder. Die Pauschalen gelten aber nicht für private Umzüge, sondern nur für beruflich veranlasste. Dies ist etwa der Fall, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt.

(dpa)
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