Rente Fehlerhafte Jahresmeldung mindert Rente

Berlin · (dpa) Fehler in einer Arbeitgeber-Jahresmeldung zur Rentenversicherung können im Rentenalter für geringere Einkünfte sorgen. Arbeitnehmer müssen deshalb die Bescheinigung, die sie vom Arbeitgeber dazu erhalten, gut prüfen und eventuelle Fehler melden. Das rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Angaben zu Name, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst müssen stimmen. Außerdem müsse die Jahresmeldung, die Arbeitgeber bis spätestens Ende April ihren Beschäftigten jeweils für das vorherige Jahr aushändigen, immer gut aufbewahrt werden. Mit ihrer Hilfe könnten eingezahlte Rentenbeiträge nachgewiesen werden.

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Foto: dpa/Jens Wolf
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