Energiesparen Frieren am Arbeitsplatz? Wie kalt es bei der Arbeit sein darf

Steigende Energiepreise drängen Unternehmen und Privathaushalte zum Sparen. Aber wie weit darf der Arbeitgeber die Heizung am Arbeitsplatz runterdrehen? Ab wann man wegen Kälte ins Homeoffice wechseln darf.

 In Büroräumen muss eine Raumtemperatur von mindestens 19 Grad herrschen.

In Büroräumen muss eine Raumtemperatur von mindestens 19 Grad herrschen.

Foto: dpa/Ole Spata

Die Bundesregierung macht es vor: Seit dem 1. September gilt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen", wodurch öffentliche Gebäude und Büros nicht über 19 Grad beheizt werden dürfen. Aber können Arbeitgeber die Temperatur noch tiefer senken?

Wie warm der Arbeitsplatz sein sollte

Die Arbeitsstättenverordnung sichert allen Beschäftigten eine „gesundheitlich zuträgliche“ Temperatur zu. Diese wird in drei körperliche Belastungsstufen eingeteilt: leicht, mittel und schwer.

Leichte körperliche Belastung: 19 Grad

In Büroräumen und bei anderen Tätigkeiten, welche hauptsächlich im Sitzen stattfinden, muss die Raumtemperatur bei mindestens 19 Grad liegen. Die Anweisung der Bundesregierung für öffentliche Büros liegt damit beim gesetzlich möglichen Minimum.

Mittlere körperliche Belastung: 17 Grad

Wird die Arbeit hauptsächlich im Stehen oder Gehen verrichtet, beispielsweise in Lagerhäusern oder bei weniger anstrengenden Handwerkstätigkeiten, muss die Raumtemperatur mindestens 17 Grad betragen.

Schwere körperliche Belastung: 12 Grad

Bei schweren körperlichen Belastungen jeglicher Art sind am Arbeitsplatz Temperaturen von 12 Grad ausreichend.

Pausenräume: 21 Grad

In allen Pausen-, Bereitschafts- und Liegeräumen muss während der Nutzung eine Temperatur von 21 Grad herrschen. Dies gilt auch für Toiletten und Sanitätsräume.

Waschräume: 24 Grad

Beim Duschen oder Baden am Arbeitsplatz soll die Lufttemperatur in Waschräumen während der Nutzung mindestens 24 Grad betragen.

Was tun, wenn der Arbeitsplatz zu kalt ist?

Ist der Arbeitsplatz kälter als die geforderte Temperatur, muss der Arbeitgeber für Abhilfe sorgen. Entweder mit zusätzlichen Heizgeräten, passender Arbeitskleidung oder längeren Aufwärmzeiten in wärmeren Räumen.

Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nach, darf man jedoch nicht einfach aufhören zu arbeiten. Zuerst muss der Betriebsrat den Arbeitgeber zum Handeln auffordern. Ignoriert der Arbeitgeber dies, kann die Arbeit in absoluten Ausnahmefällen niedergelegt werden. Dies gilt besonders für Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen. Dafür müssen die Arbeitnehmer nachweisen können, dass die Temperatur am Arbeitsplatz gesundheitsschädlich ist.

Arbeitnehmer sollten nie auf eigene Faust die Arbeit niederlegen, sondern sich immer mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft vorher beraten. Sonst kann eine Abmahnung oder Kündigung folgen.

Darf ich ins Homeoffice wechseln, wenn der Arbeitsplatz zu kalt ist?

Homeoffice ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Das hat in erster Linie nichts mit der Temperatur am Arbeitsplatz zu tun. Aus freien Stücken darf man bei zu kalten Arbeitsräumen also nicht einfach ins Homeoffice wechseln.

Auch beim Homeoffice gilt: Sind Menschen mit Vorerkrankungen oder Schwangere betroffen, ist es möglich mit einem ärztlichen Attest ins Homeoffice zu wechseln. Aber auch hierbei sollte man sich zuerst an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden.

Kann mein Chef alle ins Homeoffice schicken, um Energie zu sparen?

Ob die Belegschaft ins Homeoffice geschickt wird, hängt von beiden Seiten ab. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen damit einverstanden sein. Zum Homeoffice zwingen, kann man seine Angestellten nicht. Es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag anders angegeben.

Muss der Arbeitgeber die Energiekosten im Homeoffice zahlen?

Homeoffice spart dem Arbeitgeber in der Regel Geld, jedoch auf Kosten des Arbeitnehmers, welcher die Energiekosten mehr oder weniger übernimmt. Der Arbeitgeber muss für diese Mehrkosten in den eigenen vier Wänden nicht aufkommen. Man kann die Energiekosten aus dem Homeoffice jedoch steuerlich absetzen. Aktuell kann man so bis zu 600 Euro bei der Steuererklärung zurückbekommen.

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