Arbeitsrechtsurteil Elternzeit darf verlängert werden

Berlin · (dpa) Arbeitnehmer dürfen nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 21 Sa 390/18) die Elternzeit für das dritte Lebensjahr ihres Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern.

Der Kläger hatte Elternzeit für zwei Jahre beantragt. Einige Monate nach der Geburt des Nachwuchses wurde ein zusätzlicher Antrag auf Elternzeit für ein weiteres Jahr gestellt, das sich direkt anschließen sollte. Dies lehnte der Arbeitgeber ab. Aus den gesetzlichen Regelungen ergebe sich nicht, dass in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes nur die erstmalige Inanspruchnahme von Elternzeit ohne Zustimmung möglich sein soll, urteilte das Gericht.

(dpa)
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