Weiterbildung Eltern müssen nicht zweimal zahlen
Hamm · Eltern, die ihren Kindern eine Ausbildung finanziert haben, müssen nicht noch mal zahlen, wenn das Kind keinen Job gefunden hat. Das allgemeine Risiko der Nichtbeschäftigung nach der Ausbildung dürfe Eltern nicht angelastet werden, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
22.06.2018
, 20:31 Uhr
Volljährige Kinder müssten nach ihrer Ausbildung selbst für sich sorgen. Ausnahmen gebe es, wenn der erlernte Beruf aus nicht vorhersehbaren Gründen wie einer Erkrankung nicht ausgeübt werden könne (Az.: 7 UF 18/18 OLG Hamm).