Arbeitsrecht E-Mail-Kontrolle: Was erlaubt ist
Frankfurt · () Verbietet der Chef den Austausch privater E-Mails während der Arbeitszeit, hat er gewisse Kontrollrechte. Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin. So dürften Daten wie Zeitpunkt der Absendung und die angeschriebene Adresse überprüft werden.
06.07.2018
, 20:30 Uhr
Das Unternehmen dürfte auch kontrollieren, ob die Nachricht einen dienstlichen Charakter hat. Den Inhalt einer Nachricht dürfte es aber nicht ohne Weiteres lesen. Eine automatisierte Überwachung der E-Mails ist demnach unzulässig.