Arbeitsrecht E-Mail-Kontrolle: Was erlaubt ist

Frankfurt · () Verbietet der Chef den Austausch privater E-Mails während der Arbeitszeit, hat er gewisse Kontrollrechte. Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin. So dürften Daten wie Zeitpunkt der Absendung und die angeschriebene Adresse überprüft werden.

Das Unternehmen dürfte auch kontrollieren, ob die Nachricht einen dienstlichen Charakter hat. Den Inhalt einer Nachricht dürfte es aber nicht ohne Weiteres lesen. Eine automatisierte Überwachung der E-Mails ist demnach unzulässig.

(dpa)
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