Zusatzverdienst Durchblick im Minijob-Dschungel

Essen/Berlin · Allein vom Minijob kann niemand leben. Für viele lohnt sich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung dennoch. Wer die 450-Euro-Marke überschreitet, hat einen sogenannten Midijob, und für den gelten andere Regeln.

 Minijobs – etwa im Gastgewerbe – lohnen sich vor allem für Studenten oder Menschen, die nicht mehr im vollen Berufsleben stehen.

Minijobs – etwa im Gastgewerbe – lohnen sich vor allem für Studenten oder Menschen, die nicht mehr im vollen Berufsleben stehen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Verkäuferin oder Kellner gesucht – für Arbeitgeber kann es sich auszahlen, geringfügig entlohnte Minijobber einzustellen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das zwar nur einen monatlichen Mini-Verdienst, das hat aber auch Vorteile. Wer etwas mehr verdient, gilt als Midijobber.

Doch was genau ist eigentlich ein Minijob? Ein sogenannter Minijobber darf maximal regelmäßig 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr verdienen. Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro kommt man damit im Monat auf knapp 49 Stunden. „Als Minijobber arbeite ich brutto für netto“, erklärt Peter Konieczny, Teamleiter in der Minijob-Zentrale in Essen. „Ich bin sozialversicherungsfrei und muss nur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 3,6 Prozent zahlen.“ Minijobber können sich schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Von einem Midijob hingegen spricht man ab der Grenze, an der der Minijob aufhört. Bis zum 30. Juni dieses Jahres gelten als Verdienstobergrenze 850 Euro, ab dem 1. Juli sind es 1300 Euro. Der Midijob ist sozialversicherungs- und steuerpflichtig, die Beiträge sind jedoch reduziert.

Steuern etwa zahlen zumindest ledige Midijobber in der Regel nicht, sagt Isabel Klocke, Leiterin der Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler. Wird ein Paar zusammen zur Einkommensteuer veranschlagt, können die Einnahmen aus dem Midijob über das sogenannte Ehegattensplitting den Steuersatz des Paares senken.

Es stellt sich natürlich die Frage, für wen sich ein solcher 450 Euro-Job lohnt. „Klassisch sind das Jobs für Leute, die noch nicht oder nicht mehr im vollen Berufsleben stehen: für Studenten und Schüler oder für Rentner, die noch eine Beschäftigung suchen“, sagt Konieczny. Menschen im erwerbsfähigen Alter würde er davon abraten, einen Minijob zu machen. „Außer man hat vielleicht nur eine Teilzeitstelle und der Verdienst reicht nicht, dann bietet sich ein Minijob hervorragend an“, erklärt der Experte. Denn dieser Job steht für sich und ist wie gesagt abgabenfrei. Allerdings: Hat man mehrere Minijobs neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, ist nur der erste komplett abgabenfrei.

Beim Midijob liegt die Sache etwas anders. Ein Vorteil dabei sind vor allem die reduzierten Sozialbeiträge. Midijobber sind oft Menschen, die in Teilzeit arbeiten. Durch die geringeren Abgaben haben sie netto mehr Geld zur Verfügung. Davon profitieren zum Beispiel Studenten mit einem dauerhaften Nebenjob. Ab dem 1. Juli 2019 gibt es eine Neuerung: „Für den reduzierten Arbeitnehmeranteil erwerben Midijobber zukünftig volle Rentenanwartschaften“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Minijob und Midijob lassen sich auch kombinieren, erläutert Konieczny: „Ich kann in einem Midijob 600 Euro verdienen und in einem Minijob 400.“ Der eine bleibt ein Midijob, der andere ein Minijob. Beide würden jeweils für sich allein betrachtet. Der Midijob zählt wie eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, so dass der Minijob abgabenfrei ist. Mehrere Jobs innerhalb der gleichen Kategorie addieren sich allerdings auf: So gilt bei Minijobs die Sozialversicherungs- und Steuerfreiheit nur, wenn auch mehrere Minijobs die 450 Euro-Grenze insgesamt nicht überschreiten. Und auch zwei einzelne Midijobs können in der Summe die Grenze überschreiten.

(dpa)
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