Steuerrecht Diensträder sind jetzt steuerbefreit
Berlin · Stellt ein Arbeitgeber Fahrräder zur Verfügung, die Angestellte auch privat nutzen dürfen, so müssen diese den geldwerten Vorteil seit Januar nicht mehr versteuern. Diese Regelung greife allerdings nur, wenn das Fahrrad nicht über eine Gehaltsumwandlung finanziert wurde, warnt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
31.05.2019
, 20:02 Uhr
Angestellte müssten das Fahrrad also zusätzlich zum Lohn erhalten.