Klare Regeln Die Sache mit dem Arbeitszeugnis

Düsseldorf/Frankfurt/Main · Düsseldorf/Frankfurt/Main (dpa) Arbeitgeber müssen beim Schreiben von Zeugnissen beachten, was dort üblicherweise hineingehört.

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Das besagt der sogenannte Zeugnisbrauch. Lässt der Arbeitgeber bestimmte Themen aus, das Verhalten gegenüber Vorgesetzten etwa, können Zeugnisleser das als Warnhinweis verstehen. Arbeitnehmer haben deshalb Anspruch auf ein vollständiges Zeugnis mit allen allgemein üblichen Punkten. Je nach Branche und Job kann der Zeugnisbrauch aber unterschiedlich ausfallen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor, auf das der Bund-Verlag hinweist.

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