Arbeitsrecht Diabetiker müssen Krankheit nicht zwingend angeben

Berlin · (dpa) Diabetiker müssen im Bewerbungsgespräch nicht zwingend über ihre Krankheit sprechen. Eine generelle Auskunftspflicht ohne konkreten Anlass besteht nicht. Ob man Diabetes habe oder nicht, das brauche der Arbeitgeber nicht zu wissen, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert im Interview mit der Zeitschrift „Neue Apotheken Illustrierte Extra“.

Pauschale Fragen nach Krankheiten gelten dem Anwalt zufolge in den meisten Fällen vor Gericht als unzulässig. „Der Arbeitgeber hat also kein Recht, eine solche Frage zu stellen“, erläutert Ebert. Bewerber könnten in diesem Fall die Auskunft verweigern oder sogar lügen. Halte einen die Krankheit davon ab, den Beruf sicher auszuüben, müsse man das aber dem Arbeitgeber mitteilen.

(dpa)
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