Arbeitsrecht Der Betriebsrat bestimmt bei Schichtplänen mit

Frankfurt/Main · () Der Betriebsrat hat in der Regel ein Mitbestimmungsrecht für jeden einzelnen Schichtplan. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Der Arbeitgeber müsse auch geplante Änderungen in einzelnen Plänen mit dem Betriebsrat abstimmen und mit einer Frist von vier Tagen mitteilen.

Gebe es einen Rahmen-Schichtplan, könne die Gestaltung von Einzelschichtplänen jedoch erfolgen, ohne den Betriebsrat einzubeziehen. Fielen einzelne Arbeitnehmer aus oder änderten sich die Tätigkeiten eines Mitarbeiters, sei die Abstimmung mit dem Betriebsrat ebenfalls nicht nötig.

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