Beruf Der Arbeitgeber muss immer ein Zeugnis ausstellen

Berlin · Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Zwei Anlässe gebe es dafür: Einmal den Abschied vom Arbeitgeber bei einer Kündigung.

Dann müsse der Arbeitnehmer ein sogenanntes Schlusszeugnis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekommen, erklärt Meyer. Darüber hinaus sei ein Zwischenzeugnis möglich. „Das kann der Arbeitnehmer immer dann einfordern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt“, sagt Meyer. Das könne zum Beispiel ein Wechsel der Führungskraft sein, eine Versetzung im Unternehmen oder die Bewerbung auf einen neuen Job.

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