Arbeitsrecht Das Umziehen gehört auch zur Arbeitszeit

Berlin · (dpa) Kurz vor Dienstbeginn seine Arbeitskleidung anzulegen zählt zur Arbeitszeit. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Das gilt also beispielsweise für Chirurgen, Kfz-Mechaniker oder auch Polizisten, die ihre Schutzkleidung oder aufwendige Ausrüstung anziehen müssen, nicht aber für jemanden, der im Büro Anzug und Krawatte trägt und sich somit schon zu Hause für seinen Job ankleiden kann.

Ob das Duschen nach Dienstschluss noch zur Arbeitszeit zählt, ist dagegen noch nicht höchstrichterlich entschieden worden, berichtet der DAV.

(dpa)
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