Arbeitsrechtsurteil Das Anziehen einer Uniform gilt als Arbeitszeit

Berlin/Brandenburg · () Wenn Arbeitnehmer schon zu Hause ihre Dienstkleidung anziehen, kann das unter Umständen zur Arbeitszeit zählen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 15 Sa 575/19).

Im konkreten Fall ging es um einen Wachpolizisten, der beim Land Berlin-Brandenburg angestellt ist. Seine Uniform zog er immer zu Hause an, unter anderem weil es beim Arbeitgeber keine ordentliche Umkleidemöglichkeit gab. Für diese Zeiten wollte er eine entsprechende Vergütung bekommen. Das Gericht gab ihm Recht. Das An- und Ausziehen zählt als Arbeitszeit. Das Land Berlin-Brandenburg ist verpflichtet, jeweils zwölf Minuten Umkleidezeit pro Tag zu vergüten.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort