Beruf Chefs sind von Betriebsratswahl ausgeschlossen

Berlin · Viele Arbeitnehmer wählen zwischen Anfang März und Ende Mai ihre Betriebsräte. Der Chef darf das rechtlich nicht behindern – und auch nicht mitmachen.

Denn leitende Angestellte haben weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht für die Mitarbeitervertretung. „Entscheidend für die Einstufung als leitender Angestellter ist, ob jemand dazu berechtigt ist, Arbeitnehmer einzustellen und zu entlassen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Betriebsverfassungsgesetz fasst den Begriff „leitend“ noch etwas weiter: Wer eine Generalvollmacht oder Prokura für ein Unternehmen hat, zählt zum Beispiel auch dazu.

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