Betriebsrat darf beim Personalgespräch hinzugezogen werden

Berlin · Lädt der Chef zum Personalgespräch, müssen Arbeitnehmer sich der Situation nicht ganz alleine stellen. So können sie beispielsweise als Zeugen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das kann im Streitfall recht hilfreich sein, erklärt Alexander Bredereck.

Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Keinen Anspruch haben sie dagegen darauf, einen Dritten wie zum Beispiel einen Arbeitsrechtsanwalt hinzuzuholen. Geht es in dem Gespräch um grundsätzliche Fragen zum Arbeitsverhältnis, müssen Beschäftigte nicht sofort Antworten parat haben. Sie können den Chef zunächst um Bedenkzeit bitten und mit einem darüber Anwalt sprechen.

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