Arbeitsrecht Betriebsarzt nur bei Gefährdung

Gütersloh · „Hat ein Arbeitgeber die Vermutung, dass ein Beschäftigter nicht arbeitsfähig ist, kann er den Mitarbeiter aus Sicherheitsbedenken zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das könne zum Beispiel bei Suchterkrankungen von Arbeitnehmern der Fall sein. Wolle ein Arbeitgeber hingegen eine Krankmeldung überprüfen, sei es nicht zulässig, den Mitarbeiter zum Betriebsarzt zu schicken. Dieses Vorgehen entspreche zudem nicht der Funktion eines solchen Mediziners.

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