Weggang Darauf kommt es nach einer Kündigung im Betrieb an

Überlingen/Wiesbaden · Der Vertrag ist unterschrieben, die Freude auf den neuen Job groß: Wäre da nicht die Übergangszeit. Wie ein eleganter Weggang gelingt.

  Zwischen dem Einreichen der Kündigung und dem letzten Handschlag liegen Monate. Auch in dieser Zeit ist korrektes Verhalten wichtig.

Zwischen dem Einreichen der Kündigung und dem letzten Handschlag liegen Monate. Auch in dieser Zeit ist korrektes Verhalten wichtig.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Wer den Job wechselt, macht das in der Regel nicht von heute auf morgen. Meist gilt es, die oft dreimonatige Kündigungsfrist bis zum Abgang aus dem derzeitigen Unternehmen zu überstehen. Gerade wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angespannt ist oder die Kündigung gar nicht gutgeheißen wird, kann das schwierig werden. Einfache Lösung: Sich krankmelden? „Bloß nicht“, sagt Karriere-Beraterin Jutta Boenig. Besser ist es, weiter wie bisher zur Arbeit zu kommen und den Lebensabschnitt mit Stil und Würde zu beenden.

Jobwechsler sollten nach einer Kündigung kurz in sich gehen und sich fragen, welches Bild von sich selbst sie im Unternehmen nach ihrem Weggang hinterlassen möchten, rät die Karriere-Beraterin Ute Bölke. Selbst wenn es in den zurückliegenden Wochen und Monaten möglicherweise viel Streit und Unmut gab, ist es wichtig, auch in der letzten Phase korrekt zu arbeiten, pünktlich zu erscheinen sowie sich wertschätzend und respektvoll zu verhalten. „Man muss sich immer vor Augen führen, dass der letzte Eindruck im Gedächtnis anderer haften bleibt“, sagt Bölke. Es ist außerdem nicht ausgeschlossen, dass man Kollegen oder Führungskräften im Lauf seiner Karriere wieder begegnet. „Oft sieht man sich im Leben zweimal“, sagt Jutta Boenig.

Ansonsten gilt: „Den Ball in der Zeit nach der Kündigung möglichst flach halten“, sagt Bölke. Jetzt nicht nachtreten im Streit mit der Führungskraft oder gegenüber Mitarbeitenden triumphierend auftreten nach dem Motto: Hach, bei meinem künftigen Arbeitgeber bekomme ich viel mehr Geld und habe bessere Arbeitsbedingungen.

„Jobwechsler sollten auch nicht unbedingt den Namen ihres neuen Arbeitgebers nennen, weder gegenüber Kollegen noch gegenüber Vorgesetzten“, rät Bölke. Auch Boenig empfiehlt, in der Zeit nach der Kündigung keine Details über den neuen Job zu verraten. „Allenfalls kann der Hinweis erfolgen, dass man beim neuen Arbeitgeber mehr Entwicklungsmöglichkeiten hat.“

So frustrierend die Zeit nach der Kündigung sein mag: Trägt die Unternehmensleitung dem Jobwechsler auf, einen Nachfolger einzuarbeiten, dann sollte der das sorgfältig und gewissenhaft tun. „Ein Unterlassen kann als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden“, warnt Boenig.

Wer bereits gekündigt hat, kann sich vielleicht nicht dazu aufraffen, noch mit gleichem Elan an Firmen-Treffen teilzunehmen, die einen gar nicht mehr angehen. Damit einem das aber nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, sollte man mit dem Vorgesetzten eine Austritts-Strategie abstimmen. Zu klären ist dabei beispielsweise die Frage, an welchen Besprechungen man noch teilnehmen soll.

Ein solches Gespräch kann gleichzeitig eine gute Gelegenheit sein, um ein Arbeitszeugnis zu bitten. „Am besten setzt man dafür dem Vorgesetzten eine Frist“, sagt Bölke. Ebenfalls offen absprechen lässt sich dann, was mit verbleibenden Urlaubstagen geschehen soll.

Jobwechsler können bei ihrer Chefin oder bei ihrem Chef auch offen um eine Auskunft zur geleisteten Arbeit und zur eigenen Person bitten. „Das kann unter Umständen dem Beschäftigten eine andere Perspektive aufzeigen und ihn weiterbringen“, sagt Bölke. Vielleicht nehmen Beschäftigte noch Tipps mit, was sie am neuen Arbeitsplatz besser machen können.

(dpa)
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