Steuertipp II Verbandsbeiträge steuerlich absetzbar
Neustadt/Weinstraße · () Steuerzahler können berufliche Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen auch Gewerkschaftsbeiträge, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt. Denn Gewerkschaften zählen zu den Berufsverbänden, die die speziellen beruflichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder vertreten.
11.10.2019
, 20:02 Uhr
Andere Beispiele sind Berufsgenossenschaften und Arbeitgebervereinigungen. Die Beitragszahlungen können bei der Steuererklärung in Anlage N angegeben werden, so die VLH.