Ganze Monatswerte Bei Privatfahrten im Dienstwagen kassiert der Fiskus

Berlin · Wer seinen Dienstwagen privat nutzen darf, muss dafür einen geldwerten Vorteil versteuern. „Wird kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, ist die Privatnutzung mit monatlich einem Prozent des Brutto-Listenneupreises des Fahrzeugs zu versteuern“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Zusätzlich würden für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Kilometer und pro Monat fällig. Wichtig sei zudem: Es werden immer ganze Monatswerte angesetzt.

(dpa)
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