Arbeitsrecht Eine Insolvenz beendet nicht das Arbeitsverhältnis

Berlin · Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig, bangen viele Arbeitnehmer um ihr Gehalt. Drei Monate lang gibt es Geld vom Staat.

Noch entwickelt sich die Zahl der Insolvenzen in Deutschland moderat. Mancher Experte befürchtet infolge der Corona-Krise jedoch eine Welle von Firmenpleiten. Was heißt das für Arbeitnehmer?

„Im Fall einer Insolvenz haben Arbeitnehmer gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen Anspruch auf Insolvenzgeld“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das gelte für die letzten drei Monate, bevor der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Konkret heißt das: „Arbeitnehmer können zumindest drei Monate, nachdem der Arbeitgeber die Zahlungen eingestellt hat, weiterarbeiten, ohne befürchten zu müssen, am Ende keine Bezahlung zu erhalten.“

Außerdem wichtig zu wissen: „Eine Insolvenz des Arbeitgebers beendet nicht automatisch das Arbeitsverhältnis“, erklärt Bredereck. Der Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter hat jedoch erleichterte Bedingungen, Arbeitnehmern zu kündigen.

„Aber auch während eines Insolvenzverfahrens können Arbeitnehmer eine Kündigung angreifen“, erklärt Bredereck. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte das laut Empfehlung des Fachanwalts auch immer tun. Im besten Falle bekommen Arbeitnehmer zumindest noch eine Abfindung.

Nicht bei jeder Betriebsstilllegung handelt es sich auch direkt um eine Insolvenz. Bevor Arbeitnehmer sich auf Deals mit dem Arbeitgeber, auf einen Aufhebungsvertrag oder gar eine Kündigung einlassen, sollten sie prüfen, wie groß das Risiko wirklich ist, dass der Arbeitgeber tatsächlich zahlungsunfähig wird. „Es kann auch immer sein, dass der Insolvenzverwalter die Geschäfte weiterführt“, sagt Bredereck. Womöglich gibt es Tochtergesellschaften, die gar nicht von der Insolvenz betroffen sind. Manchmal wird der Arbeitgeber auch von einem anderen Unternehmen übernommen, das dann verpflichtet ist, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.

In jedem Fall sollten Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis anfordern, sollte sich eine Insolvenz andeuten. Sobald ein Insolvenzverwalter die Geschäfte übernimmt, wird das ungleich schwieriger.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort