Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Bei Heimarbeit greift Unfallschutz nicht automatisch

Celle · Bei Heimarbeit stehen Beschäftigte nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese greift beispielsweise nicht bei Unfällen, die sich auf dem Heimweg von der Kita ereignen.

Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 U 26/16) hervor, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet.

 Versicherungsschutz am häuslichen Arbeitsplatz bestehe nicht, da die von der Unfallversicherung abgedeckten typischen Verkehrsgefahren durch Heimarbeit gerade vermieden würden. Der Weg zum Kindergarten gelte aus diesem Grund als privat.

(dpa)
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