Ausbildungsrecht Azubis sollten ihre Rechte und Pflichten kennen

Berlin · () Wer eine Ausbildung beginnt, sollte sich über seine Rechte und Pflichten informieren. Die meisten Angaben dazu stehen im Ausbildungsvertrag, informiert der DGB-Jugend. Für Azubis gilt in der Regel eine Probezeit.

Diese kann ein bis maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit können sowohl Azubis als auch Betriebe ohne Begründung von einem Tag auf den anderen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich eingehen. Azubis können ihre Ausbildung dann in der Regel woanders fortsetzen. Sie sollten jedoch erst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn sie ein anderer Betrieb sicher übernimmt.

Ziel einer Ausbildung ist es, den Beruf zu erlernen. Dafür reichen die vertraglich festgelegten Zeiten aus. Wer Überstunden absolviert, obwohl diese nicht vorgesehen sind, muss dafür einen Freizeitausgleich oder einen Zuschlag erhalten. Zudem müssen Betrieb und Azubi die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhalten. Die Anzahl an Urlaubstagen steht im Arbeitsvertrag. Azubis dürfen ihren Urlaub über das Jahr verteilt nehmen. Dafür müssen sie schriftlich einen Urlaubsantrag einreichen. Der Chef muss innerhalb eines Monats reagieren und mindestens zwei Wochen am Stück gewähren.

(dpa)
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