Finanzhilfe in der Ausbildung Azubis können Förderungen beantragen

Berlin · () In einer staatlich anerkannten dualen Ausbildung hat ein Azubi Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Darauf weist das IHK-Berufsbildungsmagazin „Position“ auf seinen Webseiten hin.

Die Beihilfe wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Ausbildungsvergütung. Bafög-Leistungen kommen für Azubis an einer förderungsfähigen Berufsfachschule infrage. Der Satz wird individuell berechnet, geklärt wird auch, ob ein eigenes Einkommen oder Vermögen sowie das von Eltern oder Partner den Ausbildungsbedarf decken kann. Der Höchstsatz wurde im August von 708 auf 825 Euro angehoben.

(dpa)
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