Auszubildende haben klare Rechte Azubi-Pflichten ergeben sich aus dem Rahmenplan

Berlin · () Wer als Auszubildender im Betrieb nur Kaffee kochen lernt, muss das nicht hinnehmen. Dass Lehrlinge ausbildungsfremde Tätigkeiten ausführen müssen, ist nicht erlaubt. Darauf weist die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in einer Broschüre hin.

Für jeden Beruf gibt es einen Ausbildungsrahmenplan. Diese gesetzliche Verordnung ist eine Art Lehrplan für die Ausbilder. Ein Betrieb darf Azubis nur Aufgaben übertragen, die hier festgeschrieben sind. Wer das nicht einhält, begehe nach Paragraf 102 des Berufsbildungsgesetzes eine Ordnungswidrigkeit. Die könne mit einem Bußgeld geahndet werden.

(dpa)
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